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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Seite enthält zwei Regelungsbereiche:

  • Teil A: Veranstaltungen, Tickets und Gutscheine
  • Teil B: Dienstleistungen, IT, Fernwartung, Disposition, Web, Marketing und Medienproduktion

Soweit für einen Auftrag beide Bereiche betroffen sind, gelten die Regelungen nebeneinander. Bei Widersprüchen gehen die spezielleren Regelungen des jeweiligen Leistungsbereichs vor.

Anbieter und Vertragspartner

Vertragspartner für beide nachstehenden Regelungsbereiche ist:

R. P. F. Promotion e.K.
Inhaber: Peter Fischer
Unter den Föhren 5
82515 Wolfratshausen
Deutschland

Handelsregister: Amtsgericht München, HRA 76111
USt.-IdNr.: DE237629806
E-Mail: info@rpf.in
Telefon: +49 178 666 9 777

Das Unternehmen tritt unter den Geschäfts- und Projektbezeichnungen Theater.Bayern, BayernKrimiDinner und Krimidinnerzeit auf. Dabei handelt es sich um Marken bzw. Geschäftsbezeichnungen ein und desselben Unternehmens. In Teil A wird R. P. F. Promotion e.K. als „Anbieter", in Teil B als „Auftragnehmer" bezeichnet.

Teil A – AGB für Veranstaltungen, Tickets und Gutscheine

§ A1 Geltungsbereich

Teil A gilt für alle Verträge über Veranstaltungen, Theateraufführungen, Krimi-Dinner, Erlebnisangebote, den Verkauf von Eintrittskarten sowie den Verkauf von Gutscheinen des Anbieters, handelnd insbesondere unter den Bezeichnungen Theater.Bayern, BayernKrimiDinner und Krimidinnerzeit.

Für sonstige Dienstleistungen außerhalb des Veranstaltungsbereichs – insbesondere IT-Support, Fernwartung, Internet- und Webdienstleistungen, Datenpflege, Dispositionsunterstützung, Verwaltung, Marketing, Werbung, Medienproduktion und Beratung – gilt Teil B dieser AGB.

Teil A gilt gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmern, soweit nachfolgend keine gesonderte Regelung getroffen wird. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ A2 Leistungen und Vertragsgegenstand

Der Anbieter veranstaltet und vermittelt insbesondere Theateraufführungen, Krimi-Dinner und vergleichbare Erlebnisveranstaltungen und verkauft hierfür Eintrittskarten sowie Gutscheine.

Der konkrete Inhalt der jeweiligen Veranstaltung ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsankündigung, Leistungsbeschreibung, Terminangabe und Buchungsbestätigung. Soweit ein gastronomischer Bestandteil (z. B. ein Menü) angekündigt ist, ist dessen Umfang der jeweiligen Beschreibung zu entnehmen.

§ A3 Vertragsschluss

Die Darstellung von Veranstaltungen, Eintrittskarten und Gutscheinen auf Webseiten, in Prospekten, per E-Mail, in sozialen Medien, in Ticketportalen oder auf sonstigen Plattformen stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Bestellung oder Buchung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Ein Vertrag kommt zustande durch Buchung bzw. Bestellung des Kunden und deren Bestätigung durch den Anbieter, durch Aushändigung bzw. Übersendung der Eintrittskarte oder des Gutscheins oder durch Zahlung. Bei Online-Bestellungen kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Bestellung zustande.

Der Anbieter ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, solange noch keine verbindliche Annahme erfolgt ist.

§ A4 Preise und Zahlung

Es gelten die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung, im Online-Shop oder im Ticketportal angegebenen Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Eintrittskarten und Gutscheine sofort mit der Buchung fällig. Der Anbieter kann insbesondere bei Gruppen-, Firmen- und Sonderbuchungen eine Anzahlung oder Vorkasse verlangen.

Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung durch den Kunden ist gegenüber dem Anbieter nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Diese Einschränkung gilt nicht für Rechte des Verbrauchers aus demselben Vertragsverhältnis.

§ A5 Eintrittskarten und Gutscheine

Eintrittskarten. Der Erwerb von Eintrittskarten für eine termingebundene Veranstaltung ist verbindlich. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht hierfür nicht (siehe § A10). Eintrittskarten sind grundsätzlich übertragbar, sofern keine personenbezogene Bindung oder besondere Zugangsvoraussetzung besteht.

Gutscheine. Gutscheine ohne Bindung an einen bestimmten Termin (sog. offene Wert- oder Erlebnisgutscheine) können – im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen – flexibel eingelöst werden. Sie behalten ihre Gültigkeit innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist, soweit auf dem Gutschein nichts anderes wirksam vereinbart ist. Beim Online-Kauf solcher Gutscheine durch Verbraucher besteht ein Widerrufsrecht nach § A10.

Wird ein Gutschein für eine konkrete, termingebundene Veranstaltung eingelöst, gelten ab diesem Zeitpunkt die Regelungen für Eintrittskarten.

§ A6 Gruppen-, Firmen- und Sonderbuchungen

Bei Gruppen-, Firmen- und Sonderbuchungen (insbesondere Reservierung mehrerer Plätze, ganzer Tische, exklusiver Termine oder geschlossener Veranstaltungen) gelten ergänzend die jeweils vereinbarten Konditionen. Der Anbieter kann hierfür eine Anzahlung verlangen und eine Mindestteilnehmerzahl, einen Mindestumsatz oder einen Pauschalpreis vereinbaren.

Verringert sich die tatsächliche Teilnehmerzahl gegenüber der gebuchten Zahl, bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht rechtzeitig eine Anpassung vereinbart wurde. § A7 (Stornierung) bleibt unberührt.

§ A7 Stornierung durch den Kunden

Einzeln erworbene Eintrittskarten für termingebundene Veranstaltungen sind verbindlich; eine Rücknahme oder Erstattung ist – vorbehaltlich abweichender Kulanz des Anbieters – ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere bei Ausfall oder erheblicher Verlegung der Veranstaltung (§ A9), bleiben unberührt.

Für Gruppen-, Firmen- und Sonderbuchungen gilt, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde, folgende Stornostaffel (maßgeblich ist der Eingang der Stornierung in Textform beim Anbieter, bezogen auf den Veranstaltungstermin):

  • Bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei, soweit nicht im Einzelfall bereits ausdrücklich vereinbarte, nicht erstattbare Fremdkosten entstanden sind.
  • 27 bis 14 Tage vorher: 30 % des Buchungswerts
  • 13 bis 7 Tage vorher: 50 % des Buchungswerts
  • 6 bis 2 Tage vorher: 80 % des Buchungswerts
  • ab 1 Tag vorher sowie bei Nichterscheinen: 100 % des Buchungswerts

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

§ A8 Programm-, Besetzungs- und Ablaufänderungen

Der Anbieter ist berechtigt, aus organisatorischen, künstlerischen, technischen oder sonstigen sachlichen Gründen Änderungen an Ablauf, Besetzung, Spielort innerhalb desselben Veranstaltungsumfelds, Menübestandteilen oder Programmdetails vorzunehmen, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

Bei Krimi-Dinner- und Theaterveranstaltungen kann ein angekündigtes Stück durch ein anderes Stück aus dem Repertoire des Anbieters ersetzt werden, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

§ A9 Terminänderung, Ausfall und höhere Gewalt

Muss eine Veranstaltung aus wichtigem Grund verlegt, geändert oder abgesagt werden, wird der Anbieter den Kunden nach Möglichkeit informieren und, soweit möglich, einen Ersatztermin anbieten. Wichtige Gründe sind insbesondere Krankheit, Ausfall von Künstlern oder Dienstleistern, technische Störungen, behördliche Anordnungen, Sicherheitsgründe oder sonstige Umstände, die der Anbieter nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beeinflussen kann.

Bei höherer Gewalt – insbesondere Naturereignissen, extremen Wetterlagen, Krieg, Terrorgefahren, Pandemien, Epidemien, behördlichen Einschränkungen, Streiks, Energieausfällen, erheblichen Verkehrsstörungen oder vergleichbaren Ereignissen – sind die Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit, soweit die Durchführung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird.

Bereits erworbene Eintrittskarten oder Gutscheine können bei Verlegung für den Ersatztermin verwendet werden. Wird die Veranstaltung endgültig abgesagt und kein zumutbarer Ersatztermin angeboten, wird der Anbieter den gezahlten Eintrittspreis erstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im gesetzlich zwingend vorgesehenen Umfang.

§ A10 Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz)

Die nachfolgenden Regelungen gelten für Verbraucher, die einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. über die Webseite, ein Ticketportal, per E-Mail oder telefonisch) abschließen.

Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies betrifft insbesondere den Erwerb von Eintrittskarten für termingebundene Veranstaltungen (Theater, Krimi-Dinner, Erlebnisveranstaltungen) einschließlich des darin enthaltenen gastronomischen Anteils. Solche Buchungen sind daher mit Vertragsschluss verbindlich und nicht widerruflich.

Widerrufsrecht bei offenen Gutscheinen. Beim Online- oder sonstigen Fernabsatzkauf von Gutscheinen, die nicht an einen bestimmten Termin gebunden sind, steht dem Verbraucher das nachfolgende Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw., wenn Ihnen ein körperlicher Gutschein übersandt wird, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Gutschein in Besitz genommen haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – R. P. F. Promotion e.K., Unter den Föhren 5, 82515 Wolfratshausen, E-Mail: info@rpf.in, Telefon: +49 178 666 9 777 – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie einen körperlichen Gutschein erhalten, können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir den Gutschein zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie den Gutschein zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An R. P. F. Promotion e.K., Unter den Föhren 5, 82515 Wolfratshausen, E-Mail: info@rpf.in:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
______________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________
Name des/der Verbraucher(s): _________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________
Datum: _____________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ A11 Verhalten vor Ort, Hausrecht, Aufnahmen

Der Kunde und die teilnehmenden Gäste haben den Anweisungen des Veranstaltungspersonals und etwaiger Sicherheitskräfte Folge zu leisten. Der Anbieter bzw. der jeweilige Spielstättenbetreiber übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf erheblich stören oder gefährden, von der Veranstaltung auszuschließen; ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung sind nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eigene Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung anfertigen; auf eine etwaige Anfertigung wird in geeigneter Weise hingewiesen.

§ A12 Datenschutz und Datenverarbeitung

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Für die im Veranstaltungs- und Ticketbereich erhobenen Kunden-, Gäste-, Buchungs- und Ticketdaten ist der Anbieter datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

Zur ordnungsgemäßen, vollständigen und zuverlässigen Organisation und Abwicklung von Buchungen, Tickets, Gutscheinen, Dispositionen und Veranstaltungen setzt der Anbieter geeignete technische Hilfsmittel ein. Hierzu zählen insbesondere selbst erstellte oder genutzte Programme, Anwendungen (Apps), Datenbanken, Tabellen, Vorlagen und Automatisierungen sowie die zugehörige Hardware, mit denen Vorgänge erfasst, strukturiert, organisiert, überwacht und bearbeitet werden, insbesondere um die vollständige und fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu diesen Zwecken; eine Nutzung der Daten für sachfremde Zwecke erfolgt nicht.

Der Anbieter achtet bei der Auswahl der eingesetzten Hilfsmittel und Dienstleister auf angemessene Datenschutz- und Sicherheitsstandards und schützt die Daten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff. Soweit externe Dienstleister (z. B. Ticket-, Zahlungs-, Hosting- oder Kommunikationsdienstleister) eingesetzt werden, geschieht dies im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen; erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung werden mit diesen geschlossen.

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Webseitennutzung, Kontaktaufnahme, Buchung, Zahlungsabwicklung und Kundeninformation ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

§ A13 Information über eigene Angebote

Der Anbieter kann Kunden, die Eintrittskarten, Gutscheine oder Veranstaltungsleistungen erworben haben, im gesetzlich zulässigen Umfang (insbesondere nach § 7 Abs. 3 UWG) über eigene, ähnliche Veranstaltungen und Angebote von Theater.Bayern informieren. Der Verwendung der Kontaktdaten für solche Informationen kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Auf das Widerspruchsrecht wird bei Erhebung der Daten und bei jeder Zusendung hingewiesen.

§ A14 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ A15 Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ A16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ A17 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Teils A ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Teil B – AGB für Dienstleistungen, IT, Fernwartung, Disposition, Web, Marketing und Medienproduktion

§ B1 Geltungsbereich

Teil B gilt für alle Verträge, Leistungen, Angebote und sonstigen Geschäftsbeziehungen des Auftragnehmers über Dienst-, Werk-, Support-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen, insbesondere in den Bereichen IT-Support, Fernwartung, Internet- und Webdienstleistungen, Hosting-Unterstützung, Einrichtung und Betreuung von Hardware (z. B. PCs, Server, Netzwerke), Datenpflege, Dispositionsunterstützung, Buchhaltungs- und Büroservice, Verwaltung, Unterstützung anderer Veranstalter und Dienstleister, Marketing, Werbung, Medienproduktion, Beratung und Projektunterstützung.

Für Veranstaltungen, Theater- und Krimi-Dinner-Angebote sowie den Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen gilt Teil A dieser AGB.

Teil B gilt gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmern, soweit nachfolgend keine gesonderte Regelung getroffen wird. Die Begriffe „Verbraucher" und „Unternehmer" sind wie in § A1 zu verstehen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ B2 Vertragsgegenstand und Leistungen

Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchung, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung, dem Vertrag oder der sonstigen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach eigenen, bewährten Arbeitsmethoden und unter Einsatz eigener Arbeitsmittel, Programme, Anwendungen und Werkzeuge (siehe § B5). Dies gilt für sämtliche Leistungsbereiche des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erkennt diese Arbeitsweise als Bestandteil der vereinbarten Leistung an.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer bei Dienst-, Beratungs-, Support- und Unterstützungsleistungen keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit. Ein Werkerfolg ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist (z. B. bei der Erstellung einer Webseite, einer Grafik oder eines Medienprodukts).

Bei kreativen, organisatorischen, technischen oder beratenden Leistungen bleiben geringfügige Abweichungen, Weiterentwicklungen oder technisch notwendige Anpassungen vorbehalten, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

§ B3 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Beginn der Leistungserbringung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, solange noch keine verbindliche Annahme erfolgt ist.

§ B4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Inhalte, Ansprechpartner, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig zur Verfügung, die zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Logos, Marken, Zugangsdaten, Systeme und sonstigen Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.

Bei technischen Leistungen, IT-Support, Fernwartung, Datenbearbeitung, Webseitenpflege, Dispositionsunterstützung oder vergleichbaren Tätigkeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine angemessene Datensicherung vorzunehmen, soweit der Auftragnehmer nicht ausdrücklich mit der Datensicherung beauftragt wurde.

Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, insbesondere wegen fehlender Informationen, fehlender Zugänge, verspäteter Freigaben oder unzureichender Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

§ B5 Datenzugriff, Vertraulichkeit und Datensicherheit

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer ausdrücklich mit Tätigkeiten, die je nach Art des Auftrags einen Zugriff auf Systeme, Programme, Dateien, Dokumente, E-Mails, Datenbanken, Kunden-, Teilnehmer-, Ticket- oder Dispositionsdaten, Benutzerkonten, Geschäftsunterlagen sowie sonstige Informationen des Auftraggebers erfordern können. Dies gilt insbesondere bei IT-Support, Fernwartung, Internetdienstleistungen, Webseitenbetreuung, Hardware-Einrichtung, Datenpflege, Dispositionsunterstützung, Buchhaltungs- und Büroservice, Verwaltung, Marketing, Medienproduktion und Beratung.

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hiermit die Berechtigung, die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten und Inhalte nicht nur einzusehen, sondern auch zu verarbeiten, zu bearbeiten, zu übertragen, zu speichern, technisch auszuwerten, zu pflegen sowie im Sinne des Auftragszwecks zu optimieren und weiterzuentwickeln. Diese Berechtigung umfasst auch Gestattungen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer in der Vergangenheit bereits durch die tatsächliche Beauftragung, die Übergabe von Zugängen oder die laufende Zusammenarbeit stillschweigend (konkludent) erteilt hat; solche bestehenden Gestattungen werden durch diese Bedingungen bestätigt und fortgeführt. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass eine Kenntnisnahme vertraulicher Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogener Daten dabei technisch oder organisatorisch nicht immer vermeidbar ist.

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen und zum Zweck des jeweiligen Auftrags. Eine Nutzung der Daten für eigene, auftragsfremde Zwecke des Auftragnehmers erfolgt nicht.

Zur ordnungsgemäßen, vollständigen und zuverlässigen Erbringung seiner Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die hierfür erforderlichen oder zweckmäßigen Arbeitshilfsmittel einzusetzen. Hierzu zählen insbesondere selbst erstellte oder genutzte Programme, Software, Skripte, Schnittstellen, Datenbanken, Tabellen, Anwendungen (Apps), Vorlagen und Automatisierungen sowie die zugehörige Hardware, etwa im Rahmen der Einrichtung, Installation, Wartung oder Betreuung von PCs, Servern, Netzwerken und sonstigen Systemen. Diese Arbeitshilfsmittel dienen insbesondere dazu, Vorgänge, Aufträge, Daten und Abläufe in den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungsbereichen – etwa IT-Support, Software- und Webdienstleistungen, Datenpflege, Verwaltung, Disposition, Buchhaltungs- und Büroservice, Marketing und Medienproduktion – zu erfassen, zu strukturieren, zu organisieren, zu überwachen und zu bearbeiten, eine vollständige und fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen und das Übersehen oder Vergessen von Vorgängen sowie Fehler zu vermeiden. Der Einsatz solcher Arbeitshilfsmittel ist notwendiger Bestandteil der vereinbarten Leistung und bedarf keiner gesonderten Einzelfreigabe.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur ordnungsgemäßen und optimalen Auftragserfüllung erforderlichen oder zweckmäßigen Maßnahmen eigenverantwortlich vorzunehmen. Hierzu zählen insbesondere routinemäßige Anpassungen, Pflege-, Wartungs- und Verbesserungsmaßnahmen sowie naheliegende Optimierungen, soweit sie dem Auftragszweck dienen, für den Auftraggeber zumutbar sind und keine wesentliche Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs darstellen. Einer gesonderten Einzelfreigabe für solche Maßnahmen bedarf es nicht. Maßnahmen, die über den Auftragszweck hinausgehen oder eine wesentliche Änderung darstellen, stimmt der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber ab.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich in dem Umfang zu verwenden, der zur ordnungsgemäßen Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbeschränkt über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.

Daten werden vom Auftragnehmer grundsätzlich nur auf Systemen und in Bereichen verarbeitet und gespeichert, die durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff geschützt sind, soweit die Art der Leistungserbringung keine abweichende Verarbeitung erfordert. Der Auftragnehmer kann zur Leistungserbringung externe Dienstleister, Hosting-Anbieter, Cloud-, Kommunikations-, Zahlungs- oder Ticketdienstleister einsetzen, soweit dies erforderlich oder zweckmäßig ist und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Eine Garantie für eine jederzeit vollständig fehlerfreie oder gegen sämtliche denkbaren Angriffe geschützte Datenverarbeitung wird nicht übernommen.

§ B6 Auftragsverarbeitung und Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und hierfür gesetzlich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung. In dieser legen die Parteien Gegenstand, Zweck und Umfang der Verarbeitung fest. Eine in der Vergangenheit lediglich stillschweigend erteilte Gestattung des Auftraggebers ersetzt diese Vereinbarung nicht; die Parteien schließen sie daher auch dann ab, wenn die Verarbeitung bereits begonnen hat, und beziehen bereits laufende Verarbeitungen ausdrücklich ein.

Innerhalb des vereinbarten Zwecks und Umfangs ist der Auftragnehmer berechtigt, die zur Auftragserfüllung gehörenden laufenden, pflegenden und verbessernden Verarbeitungsschritte sowie den Einsatz der in § B5 genannten Arbeitshilfsmittel vorzunehmen, ohne dass es hierfür einer gesonderten Einzelweisung des Auftraggebers bedarf; insoweit gilt der vereinbarte Auftragszweck als dokumentierte allgemeine Weisung. Eine Verarbeitung zu anderen als den vereinbarten Zwecken erfolgt nur auf Weisung des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten innerhalb seiner eigenen, kontrollierten Arbeits- und Systemumgebung. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Eine Offenlegung oder Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist, der Auftraggeber zustimmt oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Soweit hierbei technische Dienstleister (z. B. Hosting- oder Cloud-Anbieter) eingebunden werden, geschieht dies nur im erforderlichen Umfang und auf Grundlage der nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarungen.

Der Auftraggeber bleibt für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung der von ihm bereitgestellten oder zugänglich gemachten Daten verantwortlich.

§ B7 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung angegebenen Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungstellung fällig. Der Auftragnehmer kann Vorkasse, Abschlags- oder Teilzahlungen verlangen, insbesondere bei größeren Projekten, individuellen Leistungen, Fremd- oder Materialkosten oder länger laufenden Aufträgen.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten. Gesetzliche Verzugsrechte bleiben unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; diese Einschränkung gilt nicht für Rechte des Verbrauchers aus demselben Vertragsverhältnis.

§ B8 Digitale Leistungen, IT-Support, Fernwartung und Dispositionsunterstützung

Bei digitalen Leistungen, IT-Support, Webseitenpflege, Fernwartung, Datenpflege, Dispositionsunterstützung oder vergleichbaren Tätigkeiten erfolgt die Leistungserbringung nach den technischen, organisatorischen und tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls.

Fernwartung und Remote-Support können über geeignete Fernzugriffslösungen, Kommunikationsmittel oder kundeneigene Systeme erfolgen. Die Auswahl des konkreten Systems erfolgt nach Zweckmäßigkeit, technischer Verfügbarkeit und berechtigten Anforderungen des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er zur Bereitstellung von Zugängen, Daten, Systemen und Inhalten berechtigt ist und dass durch die Beauftragung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für bereits vorhandene Fehler, Sicherheitslücken, Datenverluste, Systemmängel, Fehlkonfigurationen oder Altlasten, die nicht durch ihn verursacht wurden. Bei Eingriffen in bestehende Systeme, Webseiten, Datenbanken, E-Mail-Konten, Buchungs- oder Dispositionssysteme kann trotz sorgfältiger Arbeit nicht ausgeschlossen werden, dass Störungen auftreten; der Auftraggeber ist daher verpflichtet, geeignete Sicherungen vorzuhalten.

§ B9 Abnahme und Freigabe

Soweit Werkleistungen geschuldet sind (z. B. Webseiten, Grafiken, Texte, Konzepte, technische Einrichtungen, Datenaufbereitungen, Medienprodukte), erhält der Auftraggeber nach Fertigstellung Gelegenheit zur Prüfung und Abnahme. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber hierfür eine angemessene Frist setzen; ist keine andere Frist vereinbart, gilt eine Frist von 14 Tagen ab Bereitstellung als angemessen.

Verweigert der Auftraggeber die Abnahme innerhalb der gesetzten Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 Satz 1 BGB). Ist der Auftraggeber Verbraucher, treten diese Rechtsfolgen nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; dieser Hinweis erfolgt in Textform (§ 640 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Geschmacksfragen, nachträgliche Konzeptänderungen oder Änderungswünsche, die nicht auf einem Mangel beruhen, stellen keinen Mangel dar und können gesondert berechnet werden.

§ B10 Eigentumsvorbehalt, Urheber- und Nutzungsrechte

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

An vom Auftragnehmer erstellten Konzepten, Texten, Grafiken, Webseiten, Layouts, Entwürfen, Präsentationen, Audio- und Videoinhalten, Datenstrukturen, Vorlagen, Skripten, Dokumentationen, Werbemitteln und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben die Urheber- und sonstigen Rechte beim Auftragnehmer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erhält die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist nur zulässig, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde oder sich zwingend aus dem Vertragszweck ergibt. Entwürfe, Konzepte und Vorarbeiten dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden, wenn kein Auftrag zustande kommt oder die entsprechenden Leistungen nicht vergütet wurden.

Die in § B5 genannten Arbeitshilfsmittel des Auftragnehmers (insbesondere selbst erstellte Programme, Software, Skripte, Anwendungen, Datenbanken, Tabellen und Automatisierungen) bleiben Eigentum bzw. geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erwirbt hieran keine Rechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ B11 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre. Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte, Daten oder Vorgaben des Auftraggebers sowie nicht für Störungen, Ausfälle oder Fehler von Drittanbietern, Netzbetreibern, Hosting-Anbietern, Zahlungs- oder Ticketdienstleistern oder sonstigen externen Diensten, soweit er diese nicht zu vertreten hat. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ B12 Einschaltung Dritter

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen freie Mitarbeiter, Dienstleister, technische Anbieter, Künstler oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Der Auftragnehmer bleibt für die ordnungsgemäße Auswahl und Koordination der von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen verantwortlich.

§ B13 Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen

Bei laufenden Support-, Wartungs-, Hosting-Betreuungs-, Dispositions- oder vergleichbaren Dauerleistungen richtet sich die Laufzeit nach der jeweiligen Vereinbarung. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ B14 Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz)

Schließt ausnahmsweise ein Verbraucher einen Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – R. P. F. Promotion e.K., Unter den Föhren 5, 82515 Wolfratshausen, E-Mail: info@rpf.in, Telefon: +49 178 666 9 777 – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem Sie hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An R. P. F. Promotion e.K., Unter den Föhren 5, 82515 Wolfratshausen, E-Mail: info@rpf.in:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt am (*) / erhalten am (*): _____________
Name des/der Verbraucher(s): _________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________
Datum: _____________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ B15 Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ B16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss aus dem Inland verlegt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ B17 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Teils B ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

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